BVG- und Anlagelexikon
Hier werden die wichtigsten Begriffe aus dem BVG- und Kapitalanlagenvokabular erklärt.
Inhalt
- Anlagekategorien
- Anlagereglement
- Arbeitgeberbeitragsreserve
- Asset-Allokation
- Auffangeinrichtung (Stiftung Auffangeinrichtung BVG)
- Aufsichtsbehörden
- Basispunkt
- Basiswert
- Beiträge
- Beitragsbefreiung
- Benchmark
- Bonität
- BVG
- BVG-Registrierung
- Care-Management
- Deckungsgrad
- Depotbank/Global Custodian
- Diversifikation
- Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
- Einkauf
- Emittenten
- Ergebnis aus eigener Versicherungstätigkeit
- Excess of Loss-Rückversicherung
- Financial Futures
- Freizügigkeitsleistung
- Hedge-Funds
- Index
- Indexinstrumente
- Kapitalgarantie
- Kassentypen
- Kongruente Rückversicherung
- Koordinationsabzug
- Organisationsformen
- Pensionierungsverluste
- Pensionsversicherungsexperte
- Performance
- Revisionsstelle
- Risikomanagement
- Risikorückversicherung
- Schattenrechnung
- Sicherheitsfonds
- Splitting
- Stiftungsrat
- Stock Picking
- Stop Loss-Rückversicherung
- Strategische Asset-Allokation
- Swiss GAAP FER 26
- Taktische Asset Allokation
- Technische Grundlagen
- Technische Rückstellungen
- Technischer Zins
- Umwandlungssatz
- Unterdeckung
- Unterschiede Versicherungen und unabhängige Sammelstiftungen
- Überobligatorium
- Überschüsse/Zinsgewinne
- Überschussfonds/Freie Mittel
- Vermögensverwaltung
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Volatilität
- Vorsorgekommission
- Wohneigentumsförderung (Vorbezug/Verpfändung)
- Wertschwankungsreserve
Anlagekategorien
Aktie: Wertpapier, welches einen Teil des Eigenkapitals einer Unternehmung darstellt.
Obligation: Schuldverschreibung mit einer festen Laufzeit und einem meist festen Zinssatz.
Derivat: Finanzkontrakt, dessen Preis vom Kurs eines Basiswertes abhängt (Aktie, Aktienindex,Währung, etc.)
Future: Termingeschäft, welches an einer Börse gehandelt wird.
Cash: Kapitalanlage in Bargeld, welche in Schweizer Franken oder Fremdwährungen erfolgt.
Immobilie: Investition in Wohn- und / oder Gewerbeliegenschaften. Zum Seitenanfang
Anlagereglement
Regelwerk, welches im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Grundsätze, Richtlinien, Aufgaben und Kompetenzen bei der Bewirtschaftung des Vermögens einer Vorsorgeeinrichtung festlegt. Zum Seitenanfang
Arbeitgeberbeitragsreserve
Die Arbeitgeber können ihre Prämien im Voraus in die so genannte Arbeitgeberbeitragsreserve einbezahlen und daraus laufend abbuchen lassen. Arbeitgeberbeitragsreserven sind für Unternehmen ein attraktives Steuerplanungsinstrument. Die Steuerbehörde akzeptiert eine Arbeitgeberbeitragsreserve im Ausmass des fünffachen Jahresbeitrages des Arbeitgebers. Zum Seitenanfang
Asset-Allokation
Aufteilung des Vermögens nach verschiedenen Anlagekategorien, siehe unter strategische und taktische Asset-Allokation. Zum Seitenanfang
Auffangeinrichtung (Stiftung Auffangeinrichtung BVG)
Eine von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden eingerichtete, privatrechtliche Stiftung. Ihr werden Arbeitgeber zwangsweise angeschlossen, welche ihrer Verpflichtung zur beruflichen Vorsorge für ihr Personal nicht nachkommen. Ausserdem können Arbeitgeber oder Einzelpersonen freiwillig beitreten. Zum Seitenanfang
Aufsichtsbehörden
Bundesbehörden und Kantonsbehörden, welche überwachen, ob die Personalvorsorgeeinrichtungen die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Zum Seitenanfang
Basispunkt
Einheit, welche den hundertsten Teil eines Prozents bzw. den zehnten Teil eines Promilles repräsentiert. Zum Seitenanfang
Basiswert
Titel oder Index, worauf sich ein Derivat bezieht, zum Beispiel eine Aktie. Zum Seitenanfang
Beiträge
Die Pensionskassenbeiträge bestehen aus der Altersgutschrift selbst, den Prämien zur Deckung der Risiken Tod und Invalidität, den Beiträgen an den Sicherheitsfonds und den Verwaltungskosten. Vor allem Risikoprämien und Verwaltungskosten variieren bei den einzelnen Anbietern stark. Die Beitragszahlungen des Arbeitgebers werden quartalsweise als Akontozahlungen geleistet, die definitive Abrechnung erfolgt am Jahresende. So entfallen die aufwendigen Mutationen bei personellen Veränderungen und die Verwaltungskosten können niedrig gehalten werden. Zum Seitenanfang
Beitragsbefreiung
Im Falle einer Invalidität finanziert die Vorsorgeeinrichtung die Beiträge für die Alters- und Todesfallleistungen. Somit sind die betroffene versicherte Person und deren Arbeitgeber von der Beitragszahlung befreit. Zum Seitenanfang
Benchmark
Vergleichsmassstab oder Bewertungsmethode für die Messung der Performance einer Kapitalanlage. Normalerweise wird als Benchmark der jeweils pro Anlagekategorie marktrelevante Index verwendet, z. B. der Swiss Performance Index (SPI) bei Schweizer Aktien . Zum Seitenanfang
Bonität
Qualität eines Kapitalmarktschuldners gemessen an seiner Zahlungsfähigkeit und seiner Kreditwürdigkeit. Zum Seitenanfang
BVG
Das Berufliche Vorsorgegesetz (BVG) ist seit 1985 in Kraft und sieht die obligatorische Versicherung aller Arbeitnehmerinnen und -nehmer ab einem Jahreseinkommen von CHF 21'330 vor (Stand 2020). Neben der Altersvorsorge werden auch die Risiken Tod und Invalidität abgedeckt. Es handelt sich um ein Rahmengesetz, welches Mindestleistungen definiert und Zusatzleistungen, als so genanntes Überobligatorium, ermöglicht. Zum Seitenanfang
BVG-Registrierung
Vorsorgeeinrichtungen, welche das BVG-Obligatorium durchführen, werden in das Register für berufliche Vorsorge eingetragen. Damit wird festgestellt, dass die reglementarischen Bestimmungen, die Organisation, die Finanzierung und die Verwaltung in Beachtung der Vorschriften über die Parität vollständig dem BVG angepasst sind (Art. 8 Abs. 2 und Art. 9 BVV 1). Zum Seitenanfang
Care-Management
Bei langwierigen Erkrankungen unterstützen Vorsorgeeinrichtungen ihre Versicherten dabei, sich rasch wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. In Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern können dank diesem so genannten Care-Management oftmals Invaliditätsfälle vermieden werden. Zum Seitenanfang
Deckungsgrad
Der Deckungsgrad ist das Verhältnis zwischen vorhandenem Vermögen (inkl. Überschüsse und Kursschwankungsreserven) und Verpflichtungen für die Aktiven und Rentner. Bei einem Deckungsgrad von zum Beispiel 105 % bestehen 5 % Reserven. Zum Seitenanfang
Depotbank/Global Custodian
Ein Institut, welches die Wertschriftenverwaltung und -buchhaltung unter Berücksichtigung sämtlicher bestehenden Wertschriftendepots eines institutionellen Investors (zum Beispiel Pensionskasse) zentral führt. Zum Seitenanfang
Diversifikation
Systematische Verteilung des Anlagevermögens zur Minimierung der spezifischen Risiken, von einzelnen Anlagekategorien, Währungen, Branchen oder Titeln. Zum Seitenanfang
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Die FINMA beaufsichtigt die Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler und kollektiven Kapitalanlagen. Die FINMA erteilt Bewilligungen, prüft und genehmigt Versicherungsprodukte, kontrolliert die Jahresrechnungen und überwacht die laufende Geschäftsführung.Zum Seitenanfang
Einkauf
Um die gemäss Reglement maximal möglichen Leistungen zu erreichen, können aktive Versicherte sich durch Einzahlungen in eine Vorsorgeeinrichtung ein- oder zurückkaufen. In der Regel kann die einbezahlte Summe vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, allerdings gibt es hier Einkaufsbegrenzungen und die vorgängige Rücksprache mit der zuständigen Steuerbehörde ist ratsam. Zum Seitenanfang
Emittenten
Institution, welche Wertpapiere ausstellt und ausgibt. Zum Seitenanfang
Ergebnis aus eigener Versicherungstätigkeit
Diese Saldoposition entsteht in der Betriebsrechnung nach Swiss GAAP FER 26, nachdem die gesamten Vorsorgekapitalien, Rückstellungen, etc. gebildet wurden. Dieser Begriff hat also nichts mit einer Versicherungstätigkeit im engeren Sinne zu tun. Zum Seitenanfang
Excess of Loss-Rückversicherung
Die Excess of Loss-Rückversicherung deckt sehr kostenintensive Einzelereignisse infolge Tod oder Invalidität ab. Verstirbt zum Beispiel ein Versicherter mit einer sehr hohen Todesfallleistung, trägt die Vorsorgeeinrichtung nur einen Teil dieses Risikos, den Rest übernimmt die Excess of Loss-Rückversicherung. In Kombination mit einer Stop Loss-Rückversicherung bietet dies hohe Sicherheit bei kostengünstigen Prämien. Zum Seitenanfang
Financial Futures
Financial Futures sind an der Börse gehandelte Terminkontrakte, die dazu berechtigen, gewisse Finanzinstrumente an einem festgelegten Termin zu einem bestimmten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Zum Seitenanfang
Freizügigkeitsleistung
Beim Stellenwechsel wird die bis dahin angesammelte Summe der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die neue Vorsorgeeinrichtung oder auf Freizügigkeitskonti resp. -policen bei Banken bzw. Versicherungsgesellschaften überwiesen. Zum Seitenanfang
Hedge-Funds
Fonds, die sehr aktiv investieren und deren Ziel es ist, eine möglichst hohe absolute Rendite zu erzielen. Zum Seitenanfang
Index
Statistische Kennzahl, mit der Veränderungen gegenüber einem früheren Zeitpunkt (z. B. Preis- oder Kursbewegungen) ermittelt werden. Der Index wird als gewogenes, arithmetisches Mittel von Messzahlen mit gleicher Basisberichtsperiode erfasst. Ein Aktienindex ist ein Preisindex oder ein Performanceindex, der die durchschnittliche Kursentwicklung des Aktiensektors insgesamt oder einzelner Branchen darstellt. Ausgangspunkt ist das Kursniveau an einem bestimmten Tag. In Aktienindizes sind häufig die wichtigsten Papiere eines Landes (etwa im Swiss Market Index SMI) oder einer Branche (Dow-Jones-Index für Industriewerte) versammelt. Zum Seitenanfang
Indexinstrumente
Anlagen, welche in ihrer Zusammensetzung einen Index (z. B. SMI-Aktienindex) abbilden.
Im Gegensatz zu den klassischen Anlagefonds müssen sie nicht laufend aktiv bewirtschaftet werden und sind dadurch kostengünstig und sicherer. Dennoch erzielen Indexinstrumente vergleichbar attraktive Renditen, da die Performance eines Anlagefonds nur sehr selten die Indexwerte übertrifft. Zum Seitenanfang
Kapitalgarantie
Der Begriff stammt aus dem Versicherungsvertragsgesetz von 1912. Dieses regelt das Geschäft zwischen Privaten und Lebensversicherungen. Demnach müssen Lebensversicherungen sicherstellen, dass sie das angesparte Kapital jederzeit vollumfänglich auszahlen können. Zum Seitenanfang
Kassentypen
Das System der berufliche Vorsorge unterscheidet zwei Kassentypen: Die leistungsorientierten (Leistungsprimat) sagen einen festen Prozentsatz des versicherten Lohnes als Rente zu, die beitragsorientierten (Beitragsprimat) bilden durch prozentuale Abzüge vom Lohn das Alterskapital, welches als Gesamtsumme oder monatliche Rente ausbezahlt wird. Zum Seitenanfang
Kongruente Rückversicherung
Die kongruente Rückversicherung deckt die Todes- und Invaliditätsrisiken einer Vorsorgeeinrichtung vollständig ab. D. h., alle entsprechenden Kosten werden von der Versicherung übernommen. Zum Seitenanfang
Koordinationsabzug
Gemäss Gesetz müssen nur Lohnanteile zwischen CHF 21'330 und CHF 85'320 im BVG versichert werden. Die ersten CHF 28'440 sind in der 1. Säule (AHV/IV) versichert. Als Koordinationsabzug werden CHF 24'885 vom gemeldeten Bruttolohn des Versicherten abgezogen. Der gemäss BVG maximal versicherbare Lohn beträgt somit CHF 60'435 (CHF 85'320 abzüglich CHF 24'885). Lohnbestandteile über dem BVG-Maximum oder unter CHF 21’330 sind freiwillig (überobligatorisch) versichert. Zum Seitenanfang
Organisationsformen
Nur grosse Unternehmen und Institutionen können die berufliche Vorsorge in ihrer eigenen Pensionskassen abwickeln. Kleine und mittlere Arbeitgeber schliessen sich sogenannten Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen an.
- Gemeinschaftseinrichtungen werden von Verbänden für ihre angeschlossenen Mitglieder eingerichtet. Die einzelnen Anschlüsse werden in der Regel nicht getrennt, es besteht ein gemeinsames Vorsorgevermögen.
- Sammeleinrichtungen stehen beliebigen, voneinander unabhängigen Arbeitgebern zur Verfügung. Jeder angeschlossene Betrieb bildet ein eigenständiges Vorsorgewerk.
Pensionierungsverluste
Wird bei einer Pensionierung ein höherer Umwandlungssatz als der versicherungstechnische Wert angewendet, führt dies buchhalterisch für die Pensionskasse zu einem sogenannten Pensionierungsverlust. Dessen Höhe lässt sich berechnen, indem die prozentuale Differenz zwischen den beiden Umwandlungssätzen mit dem Altersguthaben multipliziert wird. Hierzu folgendes Beispiel:
Vorhandenes obligatorisches Altersguthaben
|
100'000 | |
---|---|---|
Anwendbarer Umwandlungssatz gemäss BVG im Obligatorium
|
6.8 % | |
Versicherungstechnischer Umwandlungssatz
|
5.5 % | |
Prozentuale Differenz
|
(6.8 % / 5.5 % -1) x 100 = 23.6 % | |
Pensionierungsverlust
|
100'000 x 23.6 % = 23'600 |
Pensionsversicherungsexperte
Jede Vorsorgeeinrichtung muss einen externen Pensionsversicherungsexperten beiziehen, welcher jährlich die technische Bilanz erstellt. Sie dient zur Beurteilung der versicherungstechnischen Lage der Pensionskasse. Zum Seitenanfang
Performance
Die Performance misst die Rendite einer Kapitalanlage. Allgemein unterscheidet man zwischen der geldgewichteten Performance (money weighted return MWR) und der zeitgewichteten Performance (time weighted return TWR). Während die zeitgewichtete Performance den Einfluss von Kapitalzu- und -abgängen eliminiert, berücksichtigt die geldgewichtete Performance diese Effekte. Da Zu- und Abgänge von Kapital nicht durch den Vermögensverwalter beeinflusst werden, verwendet man zur Messung der Leistung des Vermögensverwalters die zeitgewichtete Performance. Man unterstellt dabei, dass keine Kapitalein- und -abgänge stattgefunden haben. Die geldgewichtete Performance kann von der zeitgewichteten Performance abweichen. Falls Kapitalzugänge zu ungünstigen Zeitpunkten, nämlich zu Zeiten vorübergehend hoher Börsenkurse stattfinden, liegt die geldgewichtete Performance unter der zeitgewichteten. Falls Kapitalzugänge zu Zeiten vorübergehend tiefer Börsenkurse stattfinden, gilt das Gegenteil.
Outperformance: Entwicklung über einem Vergleichsindex (Benchmark) Underperformance: Entwicklung unter einem Vergleichsindex (Benchmark)Zum Seitenanfang
Revisionsstelle
Die Revisionsstelle prüft jährlich die Rechtmässigkeit
- der Jahresrechnung und der Alterskonten
- der Geschäftsführung, der Beitragserhebung und der Ausrichtung der Leistungen
- der Vermögensanlagen
Die Revisionsstelle wird vom Stiftungsrat gewählt und berichtet diesem schriftlich über das Ergebnis ihrer Prüfung. Zum Seitenanfang
Risikomanagement
Das Risikomanagement umfasst alle Massnahmen im Umgang mit den versicherungstechnischen Risiken Tod und Invalidität. Dies beinhaltet zum Beispiel die Gesundheitsprüfung vor der Aufnahme in die Versicherung oder die Begleitung vorübergehend Arbeitsunfähiger durch das Care-Management. Zudem koordinieren sich die Sozialversicherungsträger untereinander und berechnen Über- oder Unterversicherungen. Zum Seitenanfang
Risikorückversicherung
Die Risikorückversicherung trägt die Folgen von Invaliditäts- und Todesfällen. Sie finanziert die Invalidenrenten und die Leistungen für die Hinterbliebenen. Siehe auch Stop Loss-, Excess of Loss- und kongruente Rückversicherung. Zum Seitenanfang
Schattenrechnung
Das BVG ist als Rahmengesetz konzipiert und schreibt Minimalleistungen vor, deren Einhaltung mittels der so genannten Schattenrechnung überprüft wird. Somit muss für jeden einzelnen Versicherten nebst den tatsächlich versicherten Leistungen eine zusätzliche Rechnung über die gesetzlichen Leistungen geführt werden. Zum Seitenanfang
Sicherheitsfonds
Die Stiftung Sicherheitsfonds BVG ist eine nationale Einrichtung der beruflichen Vorsorge, welche mit dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) eingeführt wurde. Ihr Hauptzweck ist die Absicherung der Vorsorgeguthaben im Insolvenzfall. Seit dem Frühling 1999 fungiert sie zusätzlich als Zentralstelle 2. Säule und seit 2002 im Rahmen der bilateralen Abkommen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Freizügigkeit als Verbindungsstelle für den Bereich der beruflichen Vorsorge. Zum Seitenanfang
Splitting
Von einem Splitting der Vorsorge spricht man, wenn BVG-Teil und überobligatorischer Teil der Vorsorge unterschiedlich verzinst werden oder unterschiedliche Umwandlungssätze angewendet werden. Zum Seitenanfang
Stiftungsrat
Die berufliche Vorsorge wird ausserhalb der Firma in einer so genannten Stiftung abgewickelt. Deren oberstes Organ ist der Stiftungsrat, welcher für die Gesamtorganisation, die Einsetzung der Kontrollstelle, die Auswahl der Rückversicherung und der Abwicklung der Kapitalanlage verantwortlich ist. Zum Seitenanfang
Stock Picking
Auswahl einzelner Titel aus einem Anlageuniversum mit der Erwartung, dass dieser Titel den relevanten Gesamtmarkt oder Index über einen gewissen Anlagehorizont schlagen wird. Zum Seitenanfang
Stop Loss-Rückversicherung
Die Stop Loss-Rückversicherung deckt das Risiko einer Häufung von vielen Todes- und Invaliditätsfällen innerhalb einer bestimmten Periode ab. Die Vorsorgeeinrichtung übernimmt dabei einen fest definierten Selbstbehalt, darüber hinausgehende Leistungen trägt die Stop Loss-Versicherung. In Kombination mit einer Excess of Loss-Rückversicherung bietet dies hohe Sicherheit bei kostengünstigen Prämien.Zum Seitenanfang
Strategische Asset-Allokation
Aufteilung des Gesamtvermögens auf Anlagekategorien und Währungen und Festlegung von Bandbreiten für die einzelnen Asset-Klassen. Zum Seitenanfang
Swiss GAAP FER 26
Die 1. BVG-Revision verpflichtet die Vorsorgeeinrichtungen seit 1. Januar 2006 die Rechnungslegungsvorschriften nach Swiss GAAP FER 26 (Swiss Generally Accepted Accounting Principles, Fachempfehlungen zur Rechnungslegung) einzuhalten. Der Abschluss nach Swiss GAAP FER 26 soll die «tatsächliche finanzielle Lage» der Vorsorgeeinrichtung im Sinne der Gesetzgebung über die berufliche Vorsorge vermitteln. Zum Seitenanfang
Taktische Asset Allokation
Exakte Festlegung der kurz- bis mittelfristigen Struktur des Vermögens nach Anlagekategorien und Währungen. Zum Seitenanfang
Technische Grundlagen
Offiziell anerkannte Tabellenwerke, welche statistisch erhobene Invalidisierungs- und Todesfallwahrscheinlichkeiten, etc., enthalten und als Basis für die Berechnung von Risikoprämien und technischen Rückstellungen dienen.
Technische Rückstellungen
Für das mögliche Eintreffen der Leistungsfälle Tod und Invalidität werden Rückstellungen gebildet. Als Berechnungsgrundlage dafür gilt die Wahrscheinlichkeit, mit der diese Leistungsfälle eintreffen. Zum Seitenanfang
Technischer Zins
Der technische Zins basiert auf der erwarteten, langfristig erzielbaren Rendite. Er beziffert die Annahme, wie hoch das rückgestellte Kapital (=Deckungskapital) während der laufenden Rentenzahlung verzinst werden kann. Bei gleicher Rente erfordert ein höherer technischer Zins ein tieferes Deckungskapital, ein tieferer technischer Zins ein höheres Deckungskapital. Zum Seitenanfang
Umwandlungssatz
Mittels Umwandlungssatz wird das Alterskapital bei Pensionierung in eine lebenslängliche Rente umgewandelt. Bei einem Kapital von CHF 100'000 und einem Umwandlungssatz von 5.5 % beträgt die jährliche Altersrente CHF 5'500. Zum Seitenanfang
Unterdeckung
Eine Unterdeckung besteht, wenn der Deckungsgrad (siehe Deckungsgrad) weniger als 100 % beträgt. Bei TRANSPARENTA kann die Vorsorgekommission bis zu einem Deckungsgrad von 90 % freiwillig bestimmen, ob es Sanierungsmassnahmen ergreifen will. Zum Seitenanfang
Unterschiede zwischen Sammelstiftungen von Versicherungen und unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen
Lebensversicherer mit Kapitalgarantie | Unabhängige Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen | |
---|---|---|
Aufsicht | Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA) | Bundesamt für Sozialversicherungen, kantonale Behörden |
Gesetzliche Grundlage | Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) | Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) |
Aktienquote | Aktienquote 0 – 5 %
Direkte Anlage' |
Aktienquote 15 – 30 %
Anlage via Bank'' |
Kapitalgarantie | Im Ausmass der Solvabilitätsreserven (ca. 5%) | Keine, jedoch obligatorisches Führen einer Wertschwankungsreserve (je nach Anlagestruktur 10 % bis 20 % des Vorsorgekapitals) |
Kosten Kapitalgarantie | 1 % des gesamten Kapitals (gemäss Aussagen des Versicherungsverbandes) | Keine |
Vorgehen bei Zahlungsunfähigkeit | Eidg. Sicherheitsfonds springt ein | Eidg. Sicherheitsfonds springt ein |
Verteilung der Überschüsse | Intransparent 10 % der Gewinne gehen an die Versicherungen (Legal Quote) |
Transparent Alle Gewinne gehen an die Versicherten |
Verwaltungskosten | CHF 435 pro Versicherter gemäss FINMA 2015 | CHF 190 bis CHF 350 pro Versicherter |
Risikoprämien | Volle Rückdeckung | Oft Teilrückdeckungen, zum Teil im Ausland |
Umwandlungssätze Überobligatorium |
Meist "Winterthur-Modell" mit 5.4 % Frauen und 5.8 % Männer. Trend gegen 5.0 % | Verschiedene Modelle, meist höher oder gleich als Versicherung |
Beispiele | Swiss Life, Basler Versicherung, Helvetia | ASGA, Swisscanto, TRANSPARENTA |
' Wegen der nicht erlaubten Unterdeckung ist die Aktienquote tief. ''Die Kapitalgarantie sichert also nicht 100 % des Kapitals ab, sondern nur 5 %.
Überobligatorium
Die berufliche Vorsorge besteht aus den BVG-Minimum und einem eventuellen überobligatorischen Teil. Der BVG-Teil umfasst den Lohnbereich von CHF 21'330 bis CHF 85'320, der überobligatorische Teil beinhaltet höhere oder tiefere versicherte Lohnteile sowie bessere Vorsorgepläne als das BVG vorschreibt. Auch alle Einzahlungen vor der Einführung des BVG, also vor 1985, sind überobligatorisch. Zum Seitenanfang
Überschüsse/Zinsgewinne
Von den erzielten Kapitalerträgen und Kursgewinnen werden zuerst die Altersguthaben der aktiven Versicherten und die Rentnerkapitalien verzinst. Der darüber hinaus verbleibende Betrag wird als Überschuss bezeichnet. Zum Seitenanfang
Überschussfonds/Freie Mittel
Sobald die Wertschwankungsreserve einer Vorsorgeeinrichtung voll aufgefüllt ist (gemäss Vorgaben des Stiftungsrates sind dies bei TRANSPARENTA 13 % des Vermögens), fliessen weitere Erträge automatisch in die Freien Mittel. Daraus können zum Beispiel Leistungsverbesserungen finanziert (Zusatzverzinsung) oder die Prämien reduziert (Beitragspausen) werden. Zum Seitenanfang
Vermögensverwaltung
Die berufliche Vorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren – für jeden Versicherten wird während der Erwerbstätigkeit das für die Altersleistungen erforderliche Kapital angespart. Zusätzlich schreibt das Gesetz mit dem so genannten Minimalzinssatz die Höhe der Verzinsung für die Altersguthaben vor. Somit ist die Erhaltung und Vermehrung des Vorsorgekapitals eine der zentralsten und verantwortungsvollsten Aufgaben der beruflichen Vorsorgeeinrichtungen. Zum Seitenanfang
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Dieses Gesetz regelt die Aufsicht des Bundes über Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler. Es bezweckt insbesondere den Schutz der Versicherten vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen. Zum Seitenanfang
Volatilität
Erwartete oder tatsächliche Schwankungsbreite der Renditen einer Kapitalanlage. Zum Seitenanfang
Vorsorgekommission
Jede Firma, welche sich einer Sammelstiftung anschliesst, bildet ein so genanntes Vorsorgewerk. Von jedem Vorsorgewerk wird eine Vorsorgekommission gebildet. Diese paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gebildete Vorsorgekommission entscheidet über die Ausgestaltung der Leistungen und der Finanzierung, indem es den Vorsorgeplan bestimmt. Die Vorsorgekommission entscheidet weiter über die Verwendung und Verteilung der Überschüsse. Zum Seitenanfang
Wohneigentumsförderung (Vorbezug/Verpfändung)
Die Wohneigentumsförderungsverordnung (WEFV) ermöglicht seit dem 1. Januar 1995 die Verwendung des Vorsorgekapitals zum Erwerb von Wohneigentum. Zum Seitenanfang
Wertschwankungsreserve
Nachdem die Altersguthaben verzinst sind, legen die Vorsorgeeinrichtungen aus den zusätzlich erwirtschafteten Überschüssen die Wertschwankungsreserve an. Damit können sie niedrige Anlageergebnisse infolge schlechter Finanzmarktverhältnisse ausgleichen. Zum Seitenanfang