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BVG- und Anlagelexikon |
| Hier werden die wichtigsten Begriffe aus dem BVG- und Kapitalanlagenvokabular erklärt. Diese
Auflistung wird laufend ergänzt.
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Aktie: Wertpapier, welches einen Teil des
Eigenkapitals einer Unternehmung darstellt.
Obligation: Schuldverschreibung mit einer festen
Laufzeit und einem meist festen Zinssatz.
Derivat: Finanzkontrakt, dessen Preis vom Kurs
eines Basiswertes abhängt (Aktie, Aktienindex,
Währung, etc.)
Future: Termingeschäft, welches an einer Börse
gehandelt wird.
Cash: Kapitalanlage in Bargeld, welche in
Schweizer Franken oder Fremdwährungen erfolgt.
Immobilie: Investition in Wohn- und / oder
Gewerbeliegenschaften.
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Regelwerk,
welches im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die
Grundsätze, Richtlinien,
Aufgaben und
Kompetenzen bei der Bewirtschaftung des
Vermögens einer Vorsorgeeinrichtung
festlegt.
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| Die Arbeitgeber können
ihre Prämien im Voraus in die so genannte
Arbeitgeberbeitragsreserve einbezahlen und
daraus laufend abbuchen lassen.
Arbeitgeberbeitragsreserven sind für Unternehmen
ein attraktives Steuerplanungsinstrument. Die
Steuerbehörde akzeptiert eine
Arbeitgeberbeitragsreserve im Ausmass des
fünffachen Jahresbeitrages des Arbeitgebers. |
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Aufteilung des Vermögens nach
verschiedenen Anlagekategorien, siehe unter
strategische und taktische Asset-Allokation. |
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Eine von den Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerverbänden eingerichtete,
privatrechtliche Stiftung. Ihr werden
Arbeitnehmer zwangsweise angeschlossen, welche
ihrer Verpflichtung zur beruflichen Vorsorge für
ihr Personal nicht nachkommen. Ausserdem können
Arbeitgeber oder Einzelpersonen freiwillig
beitreten. |
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Bundesbehörden (BSV, BPV) und
Kantonsbehörden, welche überwachen, ob die
Personalvorsorgeeinrichtungen die gesetzlichen
Bestimmungen einhalten.
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Einheit, welche den hundertsten Teil eines
Prozents bzw. den zehnten Teil eines Promilles
repräsentiert.
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Titel oder Index, worauf sich ein Derivat
bezieht, zum Beispiel eine Aktie.
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| Die Pensionskassenbeiträge bestehen aus der Altersgutschrift selbst, den Prämien zur Deckung
der Risiken Tod und Invalidität, den Beiträgen an den Sicherheitsfonds und den Verwaltungskosten.
Vor allem Risikoprämien und Verwaltungskosten variieren bei den einzelnen Anbietern stark.
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Im Falle einer Invalidität
finanziert die Vorsorgeeinrichtung die Beiträge
für die Alters- und Todesfallleistungen. Somit
sind die betroffene
versicherte Person und deren Arbeitgeber von der
Beitragszahlung befreit. |
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Qualität eines Kapitalmarktschuldners gemessen
an seiner Zahlungsfähigkeit und seiner
Kreditwürdigkeit. |
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Das BPV beaufsichtigt die Lebensversicherungen,
die Unfall- und Schadenversicherungen und die
Rückversicherungen. Es erteilt Bewilligungen,
prüft und genehmigt Versicherungsprodukte,
kontrolliert die Jahresrechnungen und überwacht
die laufende Geschäftsführung. |
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Das BSV hat die Aufsicht über die
gesamtschweizerisch tätigen Sammel- und
Gemeinschaftseinrichtungen, die
Vorsorgeeinrichtungen mit nationalem und
internationalem Charakter, den Sicherheitsfonds
und die Auffangeinrichtung sowie die
Oberaufsicht über die kantonalen
Aufsichtsbehörden. Es überprüft, ob die
Vorsorgeeinrichtungen ihre Geschäfte
gesetzeskonform durchführen.
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| Das Berufliche Vorsorgegesetz (BVG) ist seit 1985 in Kraft und sieht die obligatorische Versicherung aller
Arbeitnehmerinnen und –nehmer ab einem
Jahreseinkommen von CHF
19'890 vor
(Stand 2008). Neben der Altersvorsorge
werden auch die Risiken Tod und Invalidität abgedeckt. Es handelt sich um ein Rahmengesetz, welches
Mindestleistungen definiert und Zusatzleistungen, als so genanntes Überobligatorium, ermöglicht.
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| Vorsorgeeinrichtungen,
welche das BVG-Obligatorium durchführen, werden
in das Register für berufliche Vorsorge
eingetragen. Damit wird festgestellt, dass die
reglementarischen Bestimmungen, die
Organisation, die Finanzierung und die
Verwaltung in Beachtung der Vorschriften über
die Parität vollständig dem BVG angepasst sind
(Art. 8 Abs. 2 und Art. 9 BVV 1). |
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| Bei langwierigen Erkrankungen unterstützen
Vorsorgeeinrichtungen ihre Versicherten dabei,
sich rasch wieder in den Arbeitsprozess zu
integrieren. In Zusammenarbeit mit den
Arbeitgebern können dank diesem so genannten
Care-Management oftmals Invaliditätsfälle
vermieden werden.
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| Der Deckungsgrad ist das Verhältnis zwischen vorhandenem Vermögen (inkl. Überschüsse
und Kursschwankungsreserven) und Verpflichtungen für die Aktiven und Rentner. Bei einem Deckungsgrad
von zum Beispiel 105 % bestehen 5 % Reserven.
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| Ein Institut, welches die
Wertschriftenverwaltung und -buchhaltung unter
Berücksichtigung sämtlicher bestehenden
Wertschriftendepots eines institutionellen
Investors (zum Beispiel Pensionskasse) zentral
führt. |
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| Systematische Verteilung des
Anlagevermögens zur Minimierung der spezifischen Risiken, von einzelnen
Anlagekategorien, Währungen, Branchen oder Titeln.
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Um die gemäss Reglement maximal möglichen
Leistungen zu erreichen, können aktive
Versicherte sich durch Einzahlungen in eine
Vorsorgeeinrichtung ein- oder zurückkaufen. In
der Regel kann die einbezahlte Summe vom
steuerbaren Einkommen abgezogen werden,
allerdings gibt es hier Einkaufsbegrenzungen und
die vorgängige Rücksprache mit der zuständigen
Steuerbehörde ist ratsam. |
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Institution, welche Wertpapiere ausstellt und
ausgibt. |
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Diese Saldoposition entsteht in der
Betriebsrechnung nach Swiss GAAP FER 26, nachdem
die gesamten Vorsorgekapitalien, Rückstellungen,
etc. gebildet wurden. Dieser Begriff hat also
nichts mit einer Versicherungstätigkeit im
engeren Sinne zu tun. |
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| Die Excess of Loss-Rückversicherung deckt
sehr kostenintensive Einzelereignisse infolge
Tod oder Invalidität ab. Verstirbt zum Beispiel
ein Versicherter mit einer sehr hohen
Todesfallleistung, trägt die Vorsorgeeinrichtung
nur einen Teil dieses Risikos, den Rest
übernimmt die Excess of Loss-Rückversicherung.
In Kombination mit einer Stop Loss-Rückversicherung bietet dies hohe Sicherheit bei
kostengünstigen Prämien.
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| Financial Futures sind an der Börse
gehandelte Terminkontrakte, die dazu
berechtigen, gewisse Finanzinstrumente an einem
festgelegten Termin zu einem bestimmten Preis zu
kaufen oder zu verkaufen. |
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| Beim Stellenwechsel wird die bis dahin
angesammelte Summe der Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerbeiträge an die neue
Vorsorgeeinrichtung oder auf Freizügigkeitskonti
resp. -policen bei Banken bzw.
Versicherungsgesellschaften überwiesen.
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| Fonds, die sehr aktiv investieren und deren Ziel es ist, eine möglichst hohe absolute Rendite zu
erzielen.
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| Statistische Kennzahl, mit der Veränderungen
gegenüber einem früheren Zeitpunkt (z. B. Preis-
oder Kursbewegungen) ermittelt werden. Der Index
wird als gewogenes, arithmetisches Mittel von
Messzahlen mit gleicher Basisberichtsperiode
erfasst. Ein
Aktienindex ist
ein
Preisindex oder
ein Performanceindex, der die durchschnittliche
Kursentwicklung des Aktiensektors insgesamt oder
einzelner Branchen darstellt. Ausgangspunkt ist
das Kursniveau an einem bestimmten Tag. In
Aktienindizes sind häufig die wichtigsten
Papiere eines Landes (etwa im Swiss Market Index
SMI) oder einer Branche (Dow-Jones-Index für
Industriewerte) versammelt. |
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| Anlagen, welche in ihrer Zusammensetzung einen Index
(z. B. SMI-Aktienindex) abbilden.
Im Gegensatz zu den
klassischen Anlagefonds müssen sie nicht laufend
aktiv bewirtschaftet werden und sind dadurch
kostengünstig und sicherer. Dennoch erzielen
Indexinstrumente vergleichbar attraktive
Renditen, da die Performance eines Anlagefonds
nur sehr selten die Indexwerte übertrifft. |
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Der Begriff stammt aus dem
Versicherungsvertragsgesetz von 1912. Dieses
regelt das Geschäft zwischen Privaten und
Lebensversicherungen. Demnach müssen
Lebensversicherungen sicherstellen, dass sie das
angesparte Kapital jederzeit vollumfänglich
auszahlen können. |
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| Das System der berufliche Vorsorge unterscheidet zwei Kassentypen: Die leistungsorientierten sagen einen
festen Prozentsatz des versicherten Lohnes als Rente zu, die beitragsorientierten bilden durch prozentuale
Abzüge vom Lohn das Alterskapital, welches als Gesamtsumme oder monatliche Rente ausbezahlt wird.
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| Die Kontrollstelle überprüft, ob die
Aktienanlage der Vorsorgeeinrichtung gesetzes-
und reglementskonform durchgeführt wird.
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| Gemäss Gesetz müssen nur Lohnanteile
zwischen CHF 19'890 und CHF 79'560 im BVG versichert werden. Die ersten
CHF 23'205 sind in der 1. Säule (AHV/IV)
versichert. Als Koordinationsabzug werden CHF 23'205
vom gemeldeten Bruttolohn des
Versicherten abgezogen. Der gemäss BVG maximal
versicherbare Lohn beträgt somit CHF 56'355 (CHF
79'560 abzüglich CHF 23'205).
Lohnbestandteile über dem BVG-Maximum oder unter
CHF 19’890 sind freiwillig (überobligatorisch)
versichert. |
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| Nur grosse Unternehmen und Institutionen können die berufliche Vorsorge in ihrer eigenen
Pensionskassen abwickeln. Kleine und mittlere Arbeitgeber schliessen sich so genannten Sammel- oder
Gemeinschaftseinrichtungen an.
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- Gemeinschaftseinrichtungen werden von Verbänden für ihre angeschlossenen Mitglieder
eingerichtet. Die einzelnen Anschlüsse werden in der Regel nicht getrennt, es besteht ein
gemeinsames Vorsorgevermögen.
- Sammeleinrichtungen stehen
beliebigen, voneinander unabhängigen
Arbeitgebern zur Verfügung. Jeder
angeschlossene Betrieb bildet ein
eigenständiges Vorsorgewerk.
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| Jede Vorsorgeeinrichtung muss einen externen
Pensionsversicherungsexperten beiziehen, welcher
jährlich die technische Bilanz erstellt. Sie
dient zur Beurteilung der
versicherungstechnischen Lage der Pensionskasse. |
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| Die Performance misst die Rendite einer
Kapitalanlage. Allgemein unterscheidet man
zwischen der geldgewichteten Performance (money
weighted return MWR) und der zeitgewichteten
Performance (time weighted return TWR). Während
die zeitgewichtete Performance den Einfluss von
Kapitalzu- und -abgängen eliminiert,
berücksichtigt die geldgewichtete Performance
diese Effekte. Da Zu- und Abgänge von Kapital
nicht durch den Vermögensverwalter beeinflusst
werden, verwendet man zur Messung der Leistung
des Vermögensverwalters die zeitgewichtete
Performance. Man unterstellt dabei, dass keine
Kapitalein- und –abgänge stattgefunden haben.
Die geldgewichtete Performance kann von der
zeitgewichteten Performance abweichen. Falls
Kapitalzugänge zu ungünstigen Zeitpunkten,
nämlich zu Zeiten vorübergehend hoher
Börsenkurse stattfinden, liegt die
geldgewichtete Performance unter der
zeitgewichteten. Falls Kapitalzugänge zu Zeiten
vorübergehend tiefer Börsenkurse stattfinden,
gilt das Gegenteil.
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Outperformance:
Entwicklung über einem Vergleichsindex (Benchmark)
Underperformance:
Entwicklung unter einem Vergleichsindex (Benchmark)
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Das Risikomanagement umfasst
alle Massnahmen im Umgang mit den
versicherungstechnischen Risiken Tod und
Invalidität. Dies beinhaltet zum Beispiel die
Gesundheitsprüfung vor der Aufnahme in die
Versicherung oder die Begleitung vorübergehend
Arbeitsunfähiger durch das Care-Management. Zudem koordinieren sich die
Sozialversicherungsträger untereinander und
berechnen Über- oder Unterversicherungen. |
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| Die Risikorückversicherung trägt die Folgen
von Invaliditäts- und Todesfällen. Sie
finanziert die Invalidenrenten und die
Leistungen für die Hinterbliebenen. Siehe auch
Stop Loss-
und
Excess of Loss-Rückversicherung.
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| Das BVG ist als Rahmengesetz konzipiert und
schreibt Minimalleistungen vor, deren Einhaltung
mittels der so genannten Schattenrechnung
überprüft wird. Somit muss für jeden einzelnen
Versicherten nebst den tatsächlich versicherten
Leistungen eine zusätzliche Rechnung über die
gesetzlichen Leistungen geführt werden. |
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Die Stiftung
Sicherheitsfonds BVG
ist
eine nationale Einrichtung der beruflichen
Vorsorge, welche mit dem Bundesgesetz über die
berufliche Vorsorge (BVG) eingeführt wurde. Ihr
Hauptzweck ist die Absicherung der
Vorsorgeguthaben im Insolvenzfall. Seit dem
Frühling 1999 fungiert sie zusätzlich als
Zentralstelle 2. Säule und seit 2002 im Rahmen
der bilateralen Abkommen mit den Mitgliedstaaten
der Europäischen Union über die Freizügigkeit
als Verbindungsstelle für den Bereich der
beruflichen Vorsorge.
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| Von einem Splitt der Vorsorge spricht man, wenn BVG-Teil und überobligatorischer Teil der Vorsorge
unterschiedlich verzinst werden oder unterschiedliche Umwandlungssätze angewendet werden.
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| Die berufliche Vorsorge wird ausserhalb der Firma in einer so genannten Stiftung abgewickelt. Deren
oberstes Organ ist der Stiftungsrat, welcher für die Gesamtorganisation, die Einsetzung der
Kontrollstelle, die Auswahl der Rückversicherung und der Abwicklung der Kapitalanlage verantwortlich
ist.
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| Auswahl einzelner Titel aus einem
Anlageuniversum mit der Erwartung, dass dieser Titel den relevanten
Gesamtmarkt oder Index über einen gewissen Anlagehorizont schlagen wird.
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Die Stop Loss-Rückversicherung
deckt das Risiko einer Häufung von vielen Todes-
und Invaliditätsfällen innerhalb einer
bestimmten Periode ab. Die
Vorsorgeeinrichtung übernimmt dabei einen fest
definierten Selbstbehalt, darüber hinausgehende
Leistungen trägt die Stop Loss-Versicherung. In
Kombination mit einer Excess of Loss-Rückversicherung bietet dies hohe Sicherheit bei
kostengünstigen Prämien. |
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| Aufteilung des Gesamtvermögens auf Anlagekategorien und Währungen und Festlegung von Bandbreiten
für die einzelnen Asset-Klassen.
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| Die 1. BVG-Revision
verpflichtet die Vorsorgeeinrichtungen seit 1.
Januar 2006 die Rechnungslegungsvorschriften
nach Swiss GAAP FER 26 (Swiss Generally Accepted
Accounting Principles, Fachempfehlungen zur
Rechnungslegung) einzuhalten. Der Abschluss nach
Swiss GAAP FER 26 soll die «tatsächliche
finanzielle Lage» der Vorsorgeeinrichtung im
Sinne der Gesetzgebung über die berufliche
Vorsorge vermitteln. |
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| Exakte Festlegung der kurz- bis mittelfristigen Struktur des Vermögens nach Anlagekategorien und
Währungen.
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Offiziell
anerkannte Tabellenwerke, welche statistisch
erhobene Invalidisierungs- und
Todesfallwahrscheinlichkeiten, etc., enthalten
und als Basis für die Berechnung von
Risikoprämien und technischen Rückstellungen
dienen. |
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Für das mögliche Eintreffen
der Leistungsfälle Tod und Invalidität werden
Rückstellungen gebildet. Als
Berechnungsgrundlage dafür gilt die
Wahrscheinlichkeit, mit der diese Leistungsfälle
eintreffen. |
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Der technische
Zins basiert auf der erwarteten, langfristig
erzielbaren Rendite. Er beziffert die Annahme,
wie hoch das rückgestellte Kapital
(=Deckungskapital) während der laufenden
Rentenzahlung verzinst werden kann. Bei
gleicher Rente erfordert ein höherer
technischer Zins ein tieferes Deckungskapital,
ein tieferer technischer Zins ein höheres
Deckungskapital. |
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| Mittels Umwandlungssatz wird das Alterskapital bei Pensionierung in eine lebenslängliche Rente
umgewandelt. Bei einem Kapital von CHF 100'000 und einem Umwandlungssatz von
6.8 % beträgt
die jährliche Altersrente CHF 6'800.
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| Eine Unterdeckung besteht, wenn der
Deckungsgrad (siehe Deckungsgrad)
weniger als 100 % beträgt. Bei
TRANSPARENTA kann die Vorsorgekommission bis
zu einem Deckungsgrad von 90 % freiwillig
bestimmen, ob es Sanierungsmassnahmen
ergreifen will.
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Lebensversicherer
mit Kapitalgarantie
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Unabhängige Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen
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Aufsicht |
Bundesamt für Privatversicherungen |
Bundesamt für Sozialversicherungen,
kantonale Behörden |
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Gesetzliche Grundlage |
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) |
Gesetz über die berufliche Vorsorge
(BVG) |
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Aktienquote |
Aktienquote 5 – 10 % Direkte
Anlage'
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Aktienquote 20 – 30 % Anlage
via Bank
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Kapitalgarantie |
Im Ausmass der Solvabilitätsreserven (ca. 5
% des Alterskapitals)'' |
Keine, jedoch obligatorisches Führen einer
Wertschwankungsreserve von 10 % des Alterskapitals |
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Kosten
Kapitalgarantie |
1 % des
gesamten Kapitals (gemäss Aussagen des Versicherungsverbandes) |
Keine |
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Vorgehen bei
Zahlungsunfähigkeit |
Eidg.
Sicherheitsfonds springt ein |
Eidg.
Sicherheitsfonds springt ein |
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Verteilung der
Überschüsse |
Intransparent
10 % der Gewinne gehen an die Versicherungen (Legal Quote) |
Transparent
Alle Gewinne gehen an die Versicherten |
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Verwaltungskosten |
CHF 625 pro Versicherter gemäss BPV 2002 |
CHF 190 bis CHF 350 pro Versicherter |
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Risikoprämien |
Volle
Rückdeckung |
Oft
Teilrückdeckungen, zum Teil im Ausland |
Umwandlungssätze
Überobligatorium |
Meist
"Winterthur-Modell" mit 5.4 % Frauen und 5.8 %
Männer
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Verschiedene Modelle, meist höher oder gleich als Versicherung
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Parität Stiftungsrat |
Keine,
Vertreter der Lebensversicherungen erlaubt |
Volle
Parität Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
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Beispiele |
Swiss Life,
Basler Versicherung, Helvetia Patria |
Zürich
Versicherung, Winterthur Versicherung, ASGA, TRANSPARENTA |
' Wegen der nicht erlaubten Unterdeckung ist die
Aktienquote tief.
'' Die Kapitalgarantie sichert
also nicht 100 % des Kapitals ab, sondern nur 5
%. |
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| Die berufliche Vorsorge besteht aus den
BVG-Minimum und einem eventuellen
überobligatorischen Teil. Der BVG-Teil umfasst
den Lohnbereich von CHF 19'890
bis CHF 79'560, der überobligatorische
Teil beinhaltet höhere
oder tiefere versicherte Lohnteile sowie bessere Vorsorgepläne als das BVG vorschreibt. Auch alle
Einzahlungen vor der Einführung des BVG, also vor 1985, sind überobligatorisch.
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| Von den erzielten Kapitalerträgen und Kursgewinnen werden zuerst die Altersguthaben der aktiven
Versicherten und die Rentnerkapitalien verzinst. Der darüber hinaus verbleibende Betrag wird als
Überschuss bezeichnet.
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Sobald die Wertschwankungsreserve einer
Vorsorgeeinrichtung voll aufgefüllt ist (gemäss
Vorgaben des Stiftungsrates sind dies bei
TRANSPARENTA 10 % des Vermögens),
fliessen weitere Erträge automatisch in den
Überschussfonds. Daraus können zum Beispiel
Leistungsverbesserungen finanziert
(Zusatzverzinsung) oder die Prämien reduziert
(Beitragspausen)
werden. |
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| Die berufliche Vorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren – für jeden Versicherten wird
während der Erwerbstätigkeit das für die Altersleistungen erforderliche Kapital angespart.
Zusätzlich schreibt das Gesetz mit dem so genannten Minimalzinssatz die Höhe der Verzinsung
für die Altersguthaben vor. Somit ist die Erhaltung und Vermehrung des Vorsorgekapitals eine der
zentralsten und verantwortungsvollsten Aufgaben der beruflichen Vorsorgeeinrichtungen.
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| Dieses
Gesetz regelt die Aufsicht des Bundes über
Versicherungsunternehmen und
Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler. Es
bezweckt insbesondere den Schutz der
Versicherten vor den Insolvenzrisiken der
Versicherungsunternehmen. |
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| Erwartete oder tatsächliche
Schwankungsbreite der Renditen einer
Kapitalanlage. |
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| Jede Firma, welche sich einer Sammelstiftung anschliesst, bildet ein so genanntes Vorsorgewerk. Von jedem
Vorsorgewerk wird eine Vorsorgekommission gebildet. Diese paritätisch von Arbeitnehmern und
Arbeitgebern gebildete Vorsorgekommission entscheidet über die Ausgestaltung der Leistungen und der
Finanzierung indem es den Vorsorgeplan bestimmt. Die Vorsorgekommission entscheidet weiter über die
Verwendung und Verteilung der Überschüsse.
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| Das Wohneigentumsförderungsgesetz (WEFG)
ermöglicht seit dem 1. Januar 1995 die
Verwendung des Vorsorgekapitals zum Erwerb von
Wohneigentum.
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Nachdem die Altersguthaben
verzinst sind, legen die Vorsorgeeinrichtungen
aus den zusätzlich erwirtschafteten Überschüssen
die Wertschwankungsreserve an. Damit können sie
niedrige Anlageergebnisse infolge schlechter
Finanzmarktverhältnisse ausgleichen. |
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