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Leistungen

Die nachfolgend umschriebenen Leistungen gelten grundsätzlich für alle versicherten Personen. Abweichungen auf Ebene der einzelnen Firmen sind möglich und sind im individuellen Vorsorgeplan geregelt. Massgebend für die Leistungen ist der Vorsorgeplan.

Inhalt

Rentenalter, vorzeitige und aufgeschobene Pensionierung

Das Rentenalter beträgt für Männer 65 und für Frauen 64 Jahre. Eine vorzeitige Pensionierung ist ab Alter 58 möglich, ein Aufschub der Pensionierung für Männer bis Alter 70 und Frauen Alter 69. Bei TRANSPARENTA können sich die Versicherten in die vorzeitige Pensionierung einkaufen. 
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Verzinsung

Wir verzinsen das gesamte Altersguthaben grundsätzlich zum BVG-Mindestzins. Eine unterschiedliche Verzinsung des BVG- und des überobligatorischen Teils erfolgt in der Regel nicht.

Die aktuellen Zinssätze finden Sie hier.

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Umwandlungssatz

Für die Umwandlung des Kapitals in eine Altersrente verwendet TRANSPARENTA für den BVG-Teil den gesetzlich vorgeschriebenen Umwandlungssatz von 6.8 %. Dieser wird für den Jahrgang 1949 und jüngere Versicherte angewendet. Für ältere Versicherte gilt eine abgestufte Skala zwischen 7.2 % und 6.8 %. Für den überobligatorischen Teil wird die Rente basierend auf dem günstigeren Tarif der autonomen Pensionskassen ausgerichtet. Hier beläuft sich der Umwandlungssatz auf 6.2 % für Männer und Frauen.
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Kapitalauszahlung und Rente

Die Versicherten können frei zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung, einer lebenslänglichen Rente oder einem Mix aus Renten- oder Kapitalform wählen. Dies bis zu einem Jahr vor der Pensionierung. Für den BVG-Teil wenden wir hier den gesetzlichen Umwandlungssatz an, für den überobligatorischen orientieren wir uns am vorteilhaften Umwandlungssatz der autonomen Pensionskassen - nicht an dem der Versicherungsgesellschaften.
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Leistungen im Todesfall

Ehegatten- oder Lebenspartnerrente

Im Todesfall ist für alle Versicherten eine Ehegattenrente vorgesehen. Zudem ist die Lebenspartnerrente mitversichert. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Merkblatt.

 

Option auf höhere anwartschaftliche Ehegattenrente für Altersrentner/innen 

Standardmässig beträgt die Hinterlassenenrente für den Ehepartner eines verstorbenen Rentners 60 % der laufenden Altersrente. TRANSPARENTA bietet die exklusive Möglichkeit an, dass angehende Rentner die anwartschaftliche Hinterlassenenrente zugunsten des Ehepartners auf 80 % oder 100 % der Altersrente erhöhen können. Diese Anpassung muss vor der ersten Rentenzahlung angemeldet werden. Die Finanzierung erfolgt über eine versicherungstechnische Kürzung der Altersrente. Daher fallen dafür keine direkten Kosten an.

 

Ehegatten-Waisenrente

Stirbt der Ehepartner einer versicherten Person, richtet TRANSPARENTA für jedes gemeinsame Kind, dass beim Tod der versicherten Person Anspruch auf eine Waisenrente hätte, eine Ehegatten-Waisenrente aus. Diese Leistung ist im BVG nicht aufgeführt und wird daher freiwillig erbracht.

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Leistungen bei Unfall

Die Leistungen bei Unfall sind für alle versicherten Lohnteile über dem UVG-Maximum von CHF 126'000 inbegriffen.
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Beitragsbefreiung

Die Beitragsbefreiung wird sowohl im Unfall- wie auch im Krankheitsfall nach Ablauf der im Vorsorgeplan der Firma festgelegten Wartefrist gewährt. Sie beträgt mindestens 3 und höchstens 24 Monate.
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Einkauf von fehlenden Beitragsjahren

TRANSPARENTA ermöglicht den Einkauf von fehlenden Beitragsjahren und Lohnerhöhungen vollumfänglich, damit die Versicherten von Steuervorteilen profitieren können. Zudem ist bei TRANSPARENTA der Einkauf in die vorzeitige Pensionierung möglich.
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Wohneigentumsförderung

Das vorhandene Altersguthaben kann zur Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum oder zur Amortisation von Hypotheken bezogen oder verpfändet werden. Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage weitere Informationen zu.
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