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Leistungen |
| Die nachfolgend umschriebenen Leistungen
gelten grundsätzlich für alle versicherten
Personen. Abweichungen auf Ebene der einzelnen
Firmen sind möglich und sind im individuellen
Vorsorgeplan geregelt. Massgebend für die
Leistungen ist der Vorsorgeplan. |
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| Das Rentenalter beträgt für Männer 65 und für Frauen 64 Jahre. Eine vorzeitige
Pensionierung ist ab Alter 58 möglich,
ein Aufschub der Pensionierung für Männer
bis Alter 70 und Frauen Alter 69.
Bei TRANSPARENTA können sich die Versicherten in
die vorzeitige Pensionierung einkaufen.
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| Wir verzinsen das
gesamte Altersguthaben grundsätzlich zum
BVG-Mindestzins. Eine unterschiedliche
Verzinsung des BVG- und des überobligatorischen
Teils erfolgt in der Regel nicht.
Die aktuellen
Zinssätze finden Sie
hier.
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| Für die Umwandlung des Kapitals in eine Altersrente verwendet TRANSPARENTA für den BVG-Teil
den gesetzlich vorgeschriebenen Umwandlungssatz von
6.8 %. Dieser wird für den Jahrgang 1949 und
jüngere Versicherte angewendet. Für ältere
Versicherte gilt eine abgestufte Skala zwischen
7.2 % und 6.8 %. Für den überobligatorischen Teil
wird die Rente basierend auf dem günstigeren Tarif der autonomen
Pensionskassen ausgerichtet. Hier beläuft sich der Umwandlungssatz auf 6.2 % für Männer und
Frauen.
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| Die Versicherten können frei zwischen einer
einmaligen Kapitalauszahlung, einer lebenslänglichen
Rente oder einem Mix aus Renten- oder
Kapitalform wählen. Dies bis zu einem Jahr
vor der Pensionierung. Für den BVG-Teil
wenden wir hier den gesetzlichen
Umwandlungssatz an, für den überobligatorischen
orientieren wir uns am vorteilhaften
Umwandlungssatz der autonomen Pensionskassen -
nicht an dem der Versicherungsgesellschaften.
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Ehegatten- oder
Lebenspartnerrente
Im Todesfall ist für alle
Versicherten eine Ehegattenrente vorgesehen.
Zudem ist die Lebenspartnerrente mitversichert.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie im
Merkblatt.
Option auf höhere
anwartschaftliche Ehegattenrente für
Altersrentner/innen
Standardmässig beträgt die
Hinterlassenenrente für den Ehepartner eines
verstorbenen Rentners 60 % der laufenden
Altersrente. TRANSPARENTA bietet die exklusive Möglichkeit
an, dass angehende Rentner die anwartschaftliche
Hinterlassenenrente zugunsten des Ehepartners
auf 80 % oder 100 % der Altersrente erhöhen können.
Diese Anpassung muss vor der ersten
Rentenzahlung angemeldet werden. Die
Finanzierung erfolgt über eine
versicherungstechnische Kürzung der
Altersrente. Daher fallen dafür keine direkten
Kosten an.
Ehegatten-Waisenrente
Stirbt der Ehepartner einer
versicherten Person, richtet TRANSPARENTA für
jedes gemeinsame Kind, dass beim Tod der
versicherten Person Anspruch auf eine
Waisenrente hätte, eine Ehegatten-Waisenrente
aus. Diese Leistung ist im BVG nicht aufgeführt
und wird daher freiwillig erbracht.
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| Die Leistungen bei Unfall sind für alle versicherten Lohnteile über dem UVG-Maximum von
CHF 126'000 inbegriffen.
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| Die Beitragsbefreiung wird sowohl im Unfall-
wie auch im Krankheitsfall nach Ablauf der im
Vorsorgeplan der Firma festgelegten Wartefrist
gewährt. Sie beträgt mindestens 3 und höchstens
24 Monate.
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| TRANSPARENTA ermöglicht den Einkauf von fehlenden Beitragsjahren
und Lohnerhöhungen vollumfänglich, damit die Versicherten von
Steuervorteilen profitieren können.
Zudem ist bei TRANSPARENTA der Einkauf in die
vorzeitige Pensionierung möglich.
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| Das vorhandene Altersguthaben kann zur
Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum
oder zur Amortisation von Hypotheken bezogen
oder verpfändet werden. Gerne stellen wir
Ihnen auf Anfrage weitere Informationen zu.
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