BVG- und Anlagelexikon

Hier werden die wichtigsten Begriffe aus dem BVG- und Kapitalanlagenvokabular erklärt. 

Inhalt

 

Anlagekategorien

Cash: Bank- und Bargeldguthaben in verschiedenen Währungen.
Aktien: Wertpapiere, die einen Anteil am Eigenkapital von Unternehmen sichern.
Obligationen: Schuldverschreibungen mit einer festen Laufzeit und einem meist festen Zinssatz (Coupon).
Immobilien: Investitionen in Wohn- und Gewerbeliegenschaften.

Anlagereglement

Regelwerk, welches im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Grundsätze, Richtlinien, Aufgaben und Kompetenzen bei der Bewirtschaftung des Vermögens einer Vorsorgeeinrichtung festlegt.

Arbeitgeberbeitragsreserve

Die Arbeitgeber können ihre Beiträge im Voraus in die so genannte Arbeitgeberbeitragsreserve einbezahlen und daraus laufend abbuchen lassen. Arbeitgeberbeitragsreserven sind für Unternehmen ein attraktives Steuerplanungsinstrument. Die Steuerbehörden akzeptieren die Bildung einer Arbeitgeberbeitragsreserve bis zur Höhe des 5-fachen Jahresbeitrages des Arbeitgebers.

Asset Allocation

Aufteilung des Vermögens nach verschiedenen Anlagekategorien, siehe unter strategische und taktische Asset Allocation.

Auffangeinrichtung (Stiftung Auffangeinrichtung BVG)

Eine von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden eingerichtete, privatrechtliche Stiftung mit gesetzlich umschriebenen Aufgaben. Ihr werden beispielsweise Arbeitgeber zwangsweise angeschlossen, welche ihrer Verpflichtung zur beruflichen Vorsorge für ihr Personal nicht nachkommen oder am freien Markt keinen Anbieter finden. Ausserdem können sich Einzelpersonen mit mehreren Arbeitgebern freiwillig versichern lassen oder einfach ihr Freizügigkeitsguthaben parkieren.

Aufsichtsbehörden

Bundes- und Kantonsbehörden, welche überwachen, ob die Vorsorgeeinrichtungen die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.

Basispunkt

Einheit, welche den hundertsten Teil eines Prozents bzw. den zehnten Teil eines Promilles repräsentiert.

Basiswert

Titel oder Index,  zum Beispiel eine Aktie, worauf sich ein Derivat bezieht.

Beiträge

Die Pensionskassenbeiträge bestehen aus der Altersgutschrift selbst, den Prämien zur Deckung der Risiken Tod und Invalidität, den Beiträgen an den Sicherheitsfonds und den Verwaltungskosten. Vor allem Risikoprämien und Verwaltungskosten variieren bei den einzelnen Anbietern stark. 

Beitragsbefreiung

Im Falle einer Invalidität übernimmt die Vorsorgeeinrichtung die Beiträge für den weiteren Aufbau des Altersguthaben bis längstens zum ordentlichen Pensionierungsalter. Somit sind die betroffene versicherte Person und deren Arbeitgeber von der Beitragszahlung befreit.

Benchmark

Vergleichsmassstab oder Bewertungsmethode für die Messung der Performance einer Kapitalanlage. Normalerweise wird als Benchmark der jeweils pro Anlagekategorie marktrelevante Index verwendet, z. B. der Swiss Performance Index (SPI) bei Schweizer Aktien.

Bonität

Qualität eines Kapitalmarktschuldners gemessen an seiner Zahlungsfähigkeit und seiner Kreditwürdigkeit.

BVG

Das Berufliche Vorsorgegesetz (BVG) ist seit 1985 in Kraft und regelt die obligatorische Versicherung aller Arbeitnehmenden ab einem bestimmten Jahreseinkommen (Eintrittsschwelle). Neben der Altersvorsorge werden auch die Risiken Tod und Invalidität abgedeckt. Es handelt sich um ein Rahmengesetz, welches Mindestleistungen definiert und Zusatzleistungen, als so genanntes Überobligatorium, ermöglicht.

BVG-Registrierung

Vorsorgeeinrichtungen, welche das BVG-Obligatorium durchführen, werden in das Register für berufliche Vorsorge eingetragen. Damit wird festgestellt, dass die reglementarischen Bestimmungen, die Organisation, die Finanzierung und die Verwaltung in Beachtung der Vorschriften über die Parität vollständig dem BVG angepasst sind (Art. 8 Abs. 2 und Art. 9 BVV 1).

Care-Management

Bei langwierigen Erkrankungen unterstützen Vorsorgeeinrichtungen ihre Versicherten dabei, sich rasch wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. In Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern können dank diesem so genannten Care-Management oftmals Invaliditätsfälle vermieden werden.

Deckungsgrad

Der Deckungsgrad ist das Verhältnis zwischen vorhandenem Vermögen (inkl. Wertschwankungsreserven und freien Mitteln) und Verpflichtungen für die aktiv versicherten Personen und Rentner. Bei einem Deckungsgrad von zum Beispiel 105 % bestehen 5 % Reserven.

Depotbank/Global Custodian

Ein Institut, welches die Wertschriftenverwaltung und -buchhaltung unter Berücksichtigung sämtlicher bestehenden Wertschriftendepots eines institutionellen Investors (zum Beispiel Pensionskasse) zentral führt.

Diversifikation

Systematische Verteilung des Anlagevermögens zur Minimierung der spezifischen Risiken von einzelnen Anlagekategorien, Währungen, Branchen oder Titeln.

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)

Die FINMA beaufsichtigt die Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler und kollektiven Kapitalanlagen. Die FINMA erteilt Bewilligungen, prüft und genehmigt Versicherungsprodukte, kontrolliert die Jahresrechnungen und überwacht die laufende Geschäftsführung.

Einkauf

Um die gemäss dem anwendbaren Reglement bzw. Vorsorgeplan maximal möglichen Altersleistungen zu erreichen, können sich aktive Versicherte durch freiwillige Einzahlungen einkaufen und damit bestehende Beitragslücken reduzieren. Solche Beitragslücken entstehen beispielsweise durch Lohnerhöhungen oder bei Erwerbspausen. In der Regel kann die einbezahlte Summe vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, allerdings gibt es gesetzliche Einkaufsbegrenzungen. Daher ist jeweils vorgängig eine Einkaufsberechnung bei der Pensionskasse anzufordern. 

Emittenten

Institution, welche Wertpapiere ausstellt und ausgibt.

Excess of Loss-Rückversicherung

Die Excess of Loss-Rückversicherung deckt sehr kostenintensive Einzelereignisse infolge Tod oder Invalidität ab. Verstirbt zum Beispiel eine versicherte Person mit einer sehr hohen Todesfallleistung, trägt die Vorsorgeeinrichtung nur einen Teil dieses Risikos, den Rest übernimmt die Excess of Loss-Rückversicherung. In Kombination mit einer Stop Loss-Rückversicherung bietet dies hohe Sicherheit bei kostengünstigen Prämien.

Financial Futures

Financial Futures sind an der Börse gehandelte Terminkontrakte, die dazu berechtigen, gewisse Finanzinstrumente an einem festgelegten Termin zu einem bestimmten Preis zu kaufen oder zu verkaufen.

Freizügigkeitsleistung

Beim Stellenwechsel wird die bis dahin angesammelte Summe der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die neue Vorsorgeeinrichtung oder auf Freizügigkeitskonti/-policen bei Banken bzw. Versicherungsgesellschaften überwiesen.

Hedge-Funds

Fonds, die sehr aktiv und teilweise spekulativ investieren und deren Ziel es ist, eine möglichst hohe absolute Rendite zu erzielen.

Index

Statistische Kennzahl, mit der Veränderungen gegenüber einem früheren Zeitpunkt (z. B. Preis- oder Kursbewegungen) ermittelt werden. Der Index wird als gewogenes, arithmetisches Mittel von Messzahlen mit gleicher Basisberichtsperiode erfasst. Ein Aktienindex ist ein Preisindex oder ein Performanceindex, der die durchschnittliche Kursentwicklung des Aktiensektors insgesamt oder einzelner Branchen darstellt. Ausgangspunkt ist das Kursniveau an einem bestimmten Tag. In Aktienindizes sind häufig die wichtigsten Papiere eines Landes (etwa im Swiss Market Index SMI) oder einer Branche (Dow-Jones-Index für Industriewerte) versammelt.

Indexinstrumente

Anlagen, welche in ihrer Zusammensetzung einen Index (z. B. SMI-Aktienindex) abbilden.

Im Gegensatz zu den klassischen Anlagefonds müssen sie nicht laufend aktiv bewirtschaftet werden und sind dadurch kostengünstig und sicherer. Dennoch erzielen Indexinstrumente vergleichbar attraktive Renditen, da die Performance eines Anlagefonds nur sehr selten die Indexwerte übertrifft.

Kapitalgarantie

Der Begriff stammt aus dem Versicherungsvertragsgesetz von 1912. Dieses regelt das Geschäft zwischen Privaten und Lebensversicherungen. Demnach müssen Lebensversicherungen sicherstellen, dass sie das angesparte Kapital jederzeit vollumfänglich auszahlen können. In der beruflichen Vorsorge werden solche Modelle "Vollversicherung" genannt. 

Kassentypen

Das System der berufliche Vorsorge unterscheidet zwei Kassentypen: Die leistungsorientierten (Leistungsprimat) sagen einen festen Prozentsatz des versicherten Lohnes als Rente zu, die beitragsorientierten (Beitragsprimat) bilden durch prozentuale Abzüge vom Lohn das Alterskapital, welches bei Pensionierung als monatliche Rente, einmalige Kapitalauszahlung oder einem Mix aus beidem ausbezahlt wird.

Kongruente Rückversicherung

Die kongruente Rückversicherung deckt die Todes- und Invaliditätsrisiken einer Vorsorgeeinrichtung vollständig ab. D. h., alle entsprechenden Kosten werden von der Versicherung übernommen.

Koordinationsabzug

Gemäss Gesetz müssen nur Lohnanteile zwischen CHF 22'050 und CHF 88'200 im BVG versichert werden (Stand 2024). Die ersten CHF 29'400 sind in der 1. Säule (AHV/IV) versichert. Als Koordinationsabzug werden CHF 25'725 vom gemeldeten Bruttolohn des Versicherten abgezogen. Der gemäss BVG maximal versicherte Lohn beträgt somit CHF 62'475. Lohnbestandteile über dem BVG-Maximalbetrag oder unter der Eintrittsschwelle von CHF 22’050 sind über Festlegung im Reglement freiwillig (überobligatorisch) versicherbar.

Organisationsformen

Nur grosse Unternehmen und Institutionen können die berufliche Vorsorge in ihrer eigenen Pensionskassen abwickeln. Kleine und mittlere Arbeitgeber schliessen sich sogenannten Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen an.

  • Gemeinschaftseinrichtungen werden von Verbänden für ihre angeschlossenen Mitglieder eingerichtet. Die einzelnen Anschlüsse werden in der Regel nicht getrennt, es besteht ein gemeinsames Vorsorgevermögen.
  • Sammeleinrichtungen stehen beliebigen, voneinander unabhängigen Arbeitgebern zur Verfügung. Jeder angeschlossene Betrieb bildet ein eigenständiges Vorsorgewerk.

Pensionierungsverluste

Wird bei einer Pensionierung ein höherer Umwandlungssatz als der versicherungstechnische Wert angewendet, führt dies buchhalterisch für die Pensionskasse zu einem sogenannten Pensionierungsverlust. Dessen Höhe lässt sich berechnen, indem die prozentuale Differenz zwischen den beiden Umwandlungssätzen mit dem Altersguthaben multipliziert wird. Hierzu folgendes Beispiel:

Vorhandenes obligatorisches Altersguthaben
100'000
Anwendbarer Umwandlungssatz gemäss BVG im Obligatorium
6.80 %
Versicherungstechnischer Umwandlungssatz 
5.25 %
Prozentuale Differenz 
(6.80 % / 5.25 % -1) x 100 = 29.5 %
Pensionierungsverlust
100'000 x 29.5 % = 29'500

Pensionsversicherungsexperte

Jede Vorsorgeeinrichtung muss einen externen Pensionsversicherungsexperten beiziehen, welcher jährlich die technische Bilanz erstellt. Sie dient zur Beurteilung der versicherungstechnischen Lage der Pensionskasse.

Performance

Die Performance misst die Rendite einer Kapitalanlage. Allgemein unterscheidet man zwischen der geldgewichteten Performance (money weighted return MWR) und der zeitgewichteten Performance (time weighted return TWR). Während die zeitgewichtete Performance den Einfluss von Kapitalzu- und -abgängen eliminiert, berücksichtigt die geldgewichtete Performance diese Effekte. Da Zu- und Abgänge von Kapital nicht durch den Vermögensverwalter beeinflusst werden, verwendet man zur Messung der Leistung des Vermögensverwalters die zeitgewichtete Performance. Man unterstellt dabei, dass keine Kapitalein- und -abgänge stattgefunden haben. Die geldgewichtete Performance kann von der zeitgewichteten Performance abweichen. Falls Kapitalzugänge zu ungünstigen Zeitpunkten, nämlich zu Zeiten vorübergehend hoher Börsenkurse stattfinden, liegt die geldgewichtete Performance unter der zeitgewichteten. Falls Kapitalzugänge zu Zeiten vorübergehend tiefer Börsenkurse stattfinden, gilt das Gegenteil.
Outperformance: Entwicklung über einem Vergleichsindex (Benchmark)
Underperformance: Entwicklung unter einem Vergleichsindex (Benchmark)

Revisionsstelle

Die Revisionsstelle prüft jährlich die Rechtmässigkeit

  • der Jahresrechnung und der Alterskonten
  • der Geschäftsführung, der Beitragserhebung und der Ausrichtung der Leistungen
  • der Vermögensanlagen

Die Revisionsstelle wird vom Stiftungsrat gewählt und berichtet diesem schriftlich über das Ergebnis ihrer Prüfung.

Risikomanagement

Das Risikomanagement umfasst alle Massnahmen im Umgang mit den versicherungstechnischen Risiken Tod und Invalidität. Dies beinhaltet zum Beispiel die Gesundheitsprüfung vor der Aufnahme in die Versicherung oder die Begleitung vorübergehend Arbeitsunfähiger durch das Care-Management. Zudem koordinieren sich die Sozialversicherungsträger untereinander und passen bei Überentschädigungen entsprechend die Leistungen an.

Risikorückversicherung

Die Risikorückversicherung trägt die Folgen von Invaliditäts- und Todesfällen. Sie finanziert die Invalidenrenten und die Leistungen für die Hinterbliebenen. Siehe auch Stop Loss-, Excess of Loss- und kongruente Rückversicherung.

Schattenrechnung

Das BVG ist als Rahmengesetz konzipiert und schreibt Minimalleistungen vor, deren Einhaltung mittels der so genannten Schattenrechnung überprüft wird. Somit muss für jeden einzelnen Versicherten nebst den tatsächlich versicherten Leistungen und Beiträgen eine zusätzliche Rechnung mit den gesetzlichen Leistungen und Beiträgen geführt werden.

Sicherheitsfonds

Die Stiftung Sicherheitsfonds BVG ist eine nationale Einrichtung der beruflichen Vorsorge, welche mit dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) eingeführt wurde. Ihr Hauptzweck ist die Absicherung der Vorsorgeguthaben im Insolvenzfall. Sie fungiert zusätzlich als Zentralstelle 2. Säule und im Rahmen der bilateralen Abkommen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Freizügigkeit als Verbindungsstelle für den Bereich der beruflichen Vorsorge.

Split

Von einer gesplitteten Vorsorge spricht man, wenn BVG-Teil und überobligatorischer Teil der Vorsorge unterschiedlich verzinst werden oder unterschiedliche Umwandlungssätze angewendet werden.

Stiftungsrat

Die berufliche Vorsorge wird in der Schweiz ausserhalb der Firma mehrheitlich in einer Stiftung abgewickelt. Deren oberstes Organ ist der Stiftungsrat, welcher für die Gesamtorganisation, die Einsetzung der Kontrollstelle, die Auswahl der Rückversicherung und der Abwicklung der Kapitalanlage verantwortlich ist.

Stock Picking

Auswahl einzelner Titel aus einem Anlageuniversum mit der Erwartung, dass dieser Titel den relevanten Gesamtmarkt oder Index über einen gewissen Anlagehorizont schlagen wird.

Stop Loss-Rückversicherung

Die Stop Loss-Rückversicherung deckt das Risiko einer Häufung von vielen Todes- und Invaliditätsfällen innerhalb einer bestimmten Periode ab. Die Vorsorgeeinrichtung übernimmt dabei einen fest definierten Selbstbehalt, darüber hinausgehende Leistungen trägt die Stop Loss-Versicherung. In Kombination mit einer Excess of Loss-Rückversicherung bietet dies hohe Sicherheit bei kostengünstigen Prämien.

Strategic Asset Allocation (SAA)

Anlagestrategie, strategische Aufteilung des Gesamtvermögens auf Anlagekategorien und Währungen und Festlegung von Bandbreiten für die einzelnen Kategorien.

Swiss GAAP FER 26

Vorsorgeeinrichtungen müssen gemäss Art. 48 BVV2 seit 1. Januar 2006 die Rechnungslegungsvorschriften nach Swiss GAAP FER 26 (Swiss Generally Accepted Accounting Principles, Fachempfehlungen zur Rechnungslegung) einhalten. Der Abschluss nach Swiss GAAP FER 26 soll die «tatsächliche finanzielle Lage» der Vorsorgeeinrichtung vermitteln.

Taktical Asset Allocation (TAA)

Anlagetaktik, taktische und konkrete Festlegung der kurz- bis mittelfristigen Struktur des Vermögens nach Anlagekategorien und Währungen.

Technische Grundlagen

Offiziell anerkannte Tabellenwerke, welche statistisch erhobene Daten der Versicherungstechnik wie die Lebenserwartung sowie Invalidisierungs- und Sterbewahrscheinlichkeiten enthalten. Sie dienen als Basis für die Berechnung von Risikoprämien, Rentendeckungskapitalien und technischen Rückstellungen.

Technische Rückstellungen

Technische Rückstellungen sind die finanzielle Reserve für Leistungsversprechen, welche durch die Beiträge nicht oder nur teilweise gedeckt sind oder natürlichen Schwankungen unterliegen. Die Höhe der technischen Rückstellungen berechnet sich auf der Grundlage der Reglements der Vorsorgeeinrichtung sowie verbindlicher Fachrichtlinien.

Technischer Zins

Der technische Zins basiert auf der erwarteten, langfristig erzielbaren Rendite der Kapitalanlage. Er beziffert die Annahme, wie hoch das rückgestellte Rentendeckungskapital während der laufenden Rentenzahlung jährlich verzinst werden kann. Technisch ausgedrückt dient der technische Zinssatz der Bewertung (Diskontierung) von laufenden Renten und technischen Rückstellungen.

Umwandlungssatz

Das Alterskapital bei Pensionierung wird durch Multiplikation mit dem Umwandlungssatz in eine lebenslängliche Rente umgewandelt. Bei einem Kapital von CHF 100'000 und einem Umwandlungssatz von 5.25 % beträgt die jährliche Altersrente CHF 5'250.

Unterdeckung

Eine Unterdeckung besteht, wenn der Deckungsgrad (siehe Deckungsgrad) weniger als 100 % beträgt.

Unterschiede zwischen Sammelstiftungen von Versicherungen und unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen

  Lebensversicherer mit Kapitalgarantie Unabhängige Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen
Aufsicht Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA) Kantonale Behörden
Gesetzliche Grundlage Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Gesetz über die berufliche Vorsorge  (BVG)
Aktienquote 0 – 5 % 15 – 50 %
Kapitalgarantie Im Ausmass der Solvabilitätsreserven
(ca. 5%)
Keine, jedoch obligatorisches Führen einer Wertschwankungsreserve (je nach Anlagestruktur 10 % bis 20 % des Vorsorgekapitals)
Kosten Kapitalgarantie pro Jahr 1 % des Gesamtkapitals (gem. Aussagen des Versicherungsverbands) Keine
Vorgehen bei Zahlungsunfähigkeit Eidg. Sicherheitsfonds springt ein Eidg. Sicherheitsfonds springt ein
Verteilung der Überschüsse Wenig nachvollziehbar
10 % der Gewinne gehen in der Regel an die Versicherer (Legal Quote)
Transparent
Alle Gewinne gehen an die Versicherten
Verwaltungskosten pro Kopf

Über CHF 400 im Schnitt
(gem. BV-Bericht FINMA 2021)

Meist unter CHF 300 im Schnitt
Umwandlungssätze
Überobligatorium
Unter 4.5 % Meist zwischen 5 und 6 %
Beispiele Swiss Life, Helvetia, Allianz, Baloise ASGA, FUTURA, Servisa, TRANSPARENTA

 

Überobligatorium

Die berufliche Vorsorge besteht aus den BVG-Minimum und einem eventuellen überobligatorischen Teil. Der überobligatorische Teil resultiert daraus, wenn im Reglement der Pensionskasse mehr Lohnteile oder höhere Altersgutschriften versichert werden als es das BVG vorschreibt. Auch freiwillige Einkäufe sowie alle bei der Einführung des BVG anno 1985 vorbestandenen Guthaben sind überobligatorisch.

Überschüsse/Zinsgewinne

Von den erzielten Kapitalerträgen und Kursgewinnen werden zuerst die Altersguthaben der aktiven Versicherten und die Rentendeckungskapitalien verzinst. Der darüber hinaus verbleibende Betrag wird als Überschuss bezeichnet.

Überschussfonds / freie Mittel

Sobald die Wertschwankungsreserve einer Vorsorgeeinrichtung voll aufgefüllt ist (Ziel-Wert), fliessen weitere Erträge automatisch in die freien Mittel. Daraus können zum Beispiel Leistungsverbesserungen finanziert (Zusatzverzinsung oder Verteilpläne) oder die Risikoprämien reduziert (Beitragsferien) werden.

Vermögensverwaltung

Die berufliche Vorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren – für jeden Versicherten wird während der Erwerbstätigkeit das für die Altersleistungen erforderliche Kapital angespart. Zusätzlich schreibt der Bundesrat mit dem so genannten Mindestzins die Höhe der Verzinsung für die BVG-Altersguthaben vor. Somit ist die Erhaltung des Vorsorgekapitals mit Erzielung einer angemessenen Rendite darauf eine der zentralsten und verantwortungsvollsten Aufgaben der beruflichen Vorsorgeeinrichtungen.

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Dieses Gesetz regelt die Aufsicht des Bundes über Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler. Es bezweckt insbesondere den Schutz der Versicherten vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen.

Volatilität

Erwartete oder tatsächliche Schwankungsbreite der Renditen einer Kapitalanlage.

Vorsorgekommission

Jede Firma, welche sich einer Sammelstiftung anschliesst, bildet ein so genanntes Vorsorgewerk. Von jedem Vorsorgewerk wird eine Vorsorgekommission gebildet. Diese paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gebildete Vorsorgekommission entscheidet über die Ausgestaltung der Leistungen und der Finanzierung, indem es den Vorsorgeplan bestimmt. Die Vorsorgekommission entscheidet weiter über die Verwendung und Verteilung der freien Mittel.

Wohneigentumsförderung (Vorbezug/Verpfändung)

Die Wohneigentumsförderungsverordnung (WEFV) ermöglicht seit dem 1. Januar 1995 die Verwendung des Vorsorgekapitals zum Erwerb von Wohneigentum.

Wertschwankungsreserve

Nachdem die Altersguthaben verzinst sind, legen die Vorsorgeeinrichtungen aus den zusätzlich erwirtschafteten Überschüssen die Wertschwankungsreserve an. Damit können sie niedrige Anlageergebnisse in späteren Jahren infolge schlechter Finanzmarktverhältnisse ausgleichen.