Per 1. Januar 2024: Bestimmungen zur Teil- und Gesamtliquidation aktualisiert

TRANSPARENTA modifizierte ihr Vorsorgesystem mit individuellem Deckungsgrad und kollektivem Rentenpool auf das Jahr 2024 hin umfassend. Wir berichteten darüber ausführlich im «Klare Perspektiven Aktuell» vom Dezember 2023.

Als Teil davon haben wir per 1. Januar 2024 auch die Bestimmungen zur Teil- und Gesamtliquidation komplett überarbeitet und auf den neuesten Stand von Lehre und Rechtsprechung gebracht. Das neue Teil- und Gesamtliquidationsreglement (als Anhang 3 zum allgemeinen Reglement) wurde von der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel mit Verfügung vom 11. März 2024 definitiv genehmigt. Versicherte können gegen diese Genehmigungsverfügung innerhalb von 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde erheben. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist erwächst sie in Rechtskraft.

Sie finden es auf unserer Website unter «Download» in den Sprachen Deutsch, Französisch und Englisch.

Was ist ein Teil- und Gesamtliquidationsreglement?
Es regelt das Verfahren und die gesetzeskonforme Durchführung von Teil- oder Gesamtliquidationen auf Ebene Vorsorgewerk oder Stiftung. Solche Fälle gibt es, wenn beispielsweise der Versichertenbestand eines Vorsorgewerks stark abnimmt oder ein Anschlussvertrag aufgelöst wird. Die Bestimmungen gewährleisten, dass verschiedene Fälle nach einheitlichen Kriterien und Bewertungen abgewickelt werden. Dies stellt die Gleichbehandlung der Versicherten sicher.

Klare Perspektiven Aktuell, Dezember 2023

Zweimal jährlich veröffentlicht TRANSPARENTA das «Klare Perspektiven Aktuell» mit laufenden Informationen zur Stiftung und über die Entwicklung der beruflichen Vorsorge.

In der neuesten Ausgabe von «Klare Perspektiven Aktuell» erfahren Sie alles Wichtige über den Relaunch von TRANSPARENTA im 20. Jubiläumsjahr. Gerne bieten wir Ihnen einen Überblick zu den Massnahmen und Optimierungen, mit denen sich TRANSPARENTA fit trimmt für die nächsten 20 Jahre. Auf weiterhin klare Perspektiven!

Geschäftsführer Fabian Thommen erläutert in drei Videos die wichtigsten Aspekte zu folgenden Themen:

  • Modifikation des Vorsorgesystems: Wir modifizieren das TRANSPARENTA-Modell mit kollektivem Rentenpool und machen es konform mit den neuen regulatorischen Vorschriften (FRP7).
  • Ausbau der Altersleistungen: Ab dem 1. Januar 2024 versichert TRANSPARENTA für Bezüger von Altersrenten automatisch bessere Hinterlassenenleistungen.
  • Nachhaltige Sicherung der Renten: TRANSPARENTA bietet das Split-Modell weiterhin an, allerdings müssen die Umwandlungssätze der gestiegenen Lebenserwartung angepasst werden. Dies erfolgt stufenweise ab dem Jahr 2025.

Geschäftsbericht 2022

Unser jährlicher Geschäftsbericht bietet Ihnen einen verständlichen und umfassenden Einblick in die finanzielle Lage, die Mittelflüsse und die Organisation von TRANSPARENTA.

Anlagereporting

TRANSPARENTA informiert monatlich über die Performance und weitere Kennzahlen der Kapitalanlagen sowie die Aufteilung des Vermögens in die Anlagekategorien - verbunden mit den aktuellsten Markteinschätzungen unserer Anlagekommission.