Begünstigungserklärung im Todesfall

Stirbt eine aktiv versicherte Person oder ein Invalidenrentner vor der Pensionierung, so können die anspruchsberechtigten Hinterbliebenen unabhängig vom Erbrecht ein Todesfallkapital erhalten.

Die Begünstigungserklärung muss von der versicherten Person zu Lebzeiten bei der Stiftung eingereicht werden.

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