Pensionierung:

Altersleistungen

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Ihr Weg in eine sorgenfreie Pension

Möchten Sie Ihr angespartes Altersguthaben als sichere Rente bis ans Lebensende beziehen oder doch einmalig als Kapitalauszahlung? Oder ist ein Mix der richtige Kompromiss und wenn ja, in welchem Mischverhältnis?

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Pensionsplanung.

Erstellen Sie frühzeitig ein Budget
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Ein solides Budget ist die Grundlage jeder Pensionsplanung. Stellen Sie Ihre Ausgaben den Einnahmen gegenüber und erstellen Sie ein Monats- und Jahresbudget. Denken Sie dabei auch an Veränderungen nach der Pensionierung. Beginnen Sie am besten schon 10 bis 15 Jahre vorher mit der Planung. Denn wird für nach der Pensionierung eine Einkommenslücke identifiziert, können Sie Massnahmen wie z. B. freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse steueroptimiert und budgetschonender auf mehrere Jahre verteilen.

Beziehen Sie wichtige Überlegungen in Ihre Finanzplanung ein
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Berücksichtigen Sie bei Ihrer Budget- und Pensionsplanung wichtige Themen wie Fixkosten, gewohnte Lebenshaltung, Steuern, Vermögensanlage inkl. Liquidität, Einkommenssicherheit, Wohnsituation, Lebenserwartung, mögliche Hinterbliebene inkl. Erbrecht und so weiter und so fort.

Es ist oft empfehlenswert, dass Sie mithilfe von Fachspezialisten eine individuelle Finanzplanung erstellen, die ihre Vermögenssituation umfassend mit allen drei Säulen der Altersvorsorge einbezieht. Wenden Sie sich dazu an einen unabhängigen Finanzplaner, Ihre Bank oder Versicherung Ihres Vertrauens. Bitte beachten Sie, dass diese als Entschädigung für die Dienstleistung ein Honorar verlangen. Das ist gut so: Denn Finanzplaner für Private, die vordergründig kostenlos für Sie arbeiten, leben von Provisionen der Produktanbieter. Dies kann in der Beratung zu möglichen Interessenkonflikten führen.

Nutzen Sie unser Webportal für Vorausberechnungen
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Im Webportal von TRANSPARENTA können Sie Ihre voraussichtlichen Altersleistungen aus der Pensionskasse selbständig und beliebig oft simulieren. Dies für unterschiedliche Zeitpunkte und für bis zu drei Pensionierungsschritte.

Selbstverständlich stehen Ihnen für Vorausberechnungen oder bei allgemeinen Fragen zur Pensionierung und den Bezugsmöglichkeiten auch die Ansprechpartner unserer Geschäftsstelle persönlich für eine telefonische Beratung zur Verfügung. Zögern Sie nicht, denn wir unterstützen Sie gerne bestmöglich auf Ihrem Weg in einen sorgenfreien Ruhestand.

Reichen Sie Ihre Entscheidung fristgerecht ein
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Wenn Sie eine vorzeitige oder schrittweise Pensionierung wünschen, setzen Sie sich bitte proaktiv mit uns in Verbindung. So können wir helfen, dass Sie alle gesetzlichen und reglementarischen Vorgaben und Fristen einhalten. Teilen Sie uns Ihre Wahl zum Leistungsbezug – Rente, Kapital oder Mix – spätestens einen Monat vor Ihrer Pensionierung mittels dem Formular «Angaben zu Pensionierung» mit.

«Rente, Kapital oder ein Mix  – TRANSPARENTA gewährt Ihnen beim Bezug der Altersleistungen freie Wahl.»

Rente oder Kapital?

Ein Überblick mit Fakten und Überlegungen zu den beiden Bezugsformen:

Rentenbezug
Kapitalbezug
Das spricht eher für den...
  • Lebenslänglich garantiertes und regelmässiges Einkommen
  • Hohe Sicherheit: Keine Rentenkürzungen bei Unterdeckung der Pensionskasse. Bei Konkurs springt der staatliche Sicherheitsfonds ein
  • Kein Verwaltungsaufwand, eine professionelle Kapitalanlage ist gewährleistet
  • Keine Vermögens- und Ertragssteuern auf dem verbleibenden Alterskapital
  • Im Todesfall erhält der begünstigte Partner eine lebenslänglich garantierte Hinterlassenenrente
  • Chance auf Teuerungsausgleich oder Zusatzrente bei gutem Geschäftsgang
  • Flexibilität bei hohen Ausgaben und Investitionen, Schulden (z. B. Hypotheken) können zurückbezahlt werden)
  • Selbständige Kapitalanlage möglich und damit die Umsetzung eigener Anlageideen, dadurch grössere Chance auf höhere Rendite als Pensionskasse
  • Tiefere Steuerbelastung (ab mittlerer Lebenserwartung), da beim Bezug eine einmalige Kapitalsteuer erhoben wird
  • Freie Vermögensnachfolge des Restkapitals möglich (schenken und vererben)
Das gilt es zu bedenken beim...
  • Restkapital im Todesfall nicht vererbbar (gilt nicht für die temporären Rententeile der stufenweisen Altersrente)
  • Höhere Steuerbelastung, da die Rente jährlich als Einkommen versteuert wird (zusammen mit anderen Einnahmen)
  • Lebenslange Auseinandersetzung mit der Kapitalanlage erforderlich
  • Vermögensverzehr muss geplant und dauernd überprüft werden
  • Keine Garantie auf Anlagerendite, starke Wertschwankungen möglich
  • Vermögen und Anlageerträge sind zu versteuern
Alle wichtigen Informationen zu Ihrer beruflichen Vorsorge haben wir kompakt für Sie zusammengefasst.
Für Versicherte
Vorsorgen mit Durchblick. TRANSPARENTA Pensionskasse verbindet die Vorteile einer eigenen Firmenpensionskasse mit den Pluspunkten der Gemeinschaftseinrichtung.

Vorausberechnungen für Ihre Pensionsplanung

Sie können im Webportal Ihre voraussichtlichen Altersleistungen selbständig und für beliebig viele Szenarien simulieren. Sei es für verschiedene  Bezugsarten, mehrere Zeitpunkte oder für bis zu drei Pensionierungsschritte. Ebenfalls ist die provisorische Berechnung der Steuerkosten eines Renten- bzw. Kapitalbezugs möglich.

Todesfallkapital für Bezüger von Altersrenten

Ab dem 1. Januar 2024 erhalten enge Angehörige von Altersrentenbezügern dank eines abnehmenden Todesfallkapitals eine garantierte Rückgewähr von bis zu 60 Monatsrenten.
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