Ausbau der Altersleistungen ab 2024: Todesfallkapital für Rentenbezüger
Todesfallkapital für Bezüger von Altersrenten
Ab dem 1. Januar 2024 erhalten enge Angehörige von Altersrentenbezügern dank eines abnehmenden Todesfallkapitals eine garantierte Rückgewähr von bis zu 60 Monatsrenten.