Ausbau der Altersleistungen ab 2024: Todesfallkapital für Rentenbezüger

Todesfallkapital für Bezüger von Altersrenten

Ab dem 1. Januar 2024 erhalten enge Angehörige von Altersrentenbezügern dank eines abnehmenden Todesfallkapitals eine garantierte Rückgewähr von bis zu 60 Monatsrenten.

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