Versicherte:
Verzinsung Altersguthaben
Die Verzinsung in einer Pensionskasse ist der Zins, den Sie als aktiv versicherte Person auf ihr eigenes Altersguthaben erhalten. Doch wer und was entscheidet über die Höhe der Verzinsung?
Durch das Modell des individuellen Deckungsgrads finanziert bei TRANSPARENTA jedes Vorsorgewerk - so wird der Anschluss einer Firma bezeichnet - seine Verzinsung selbst. Dies mit den Erträgen, welche es anteilig vom Jahresergebnis der TRANSPARENTA erhält (hauptsächlich bestimmt durch das Anlageergebnis).
Jede Vorsorgekommission hat daher die Möglichkeit, unter Berücksichtigung der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben, die Verzinsung für ihr Vorsorgewerk selbst zu bestimmen und damit vom anwendbaren Default-Zinssatz der Stiftung abzuweichen.
So erfolgt die Zinsfestlegung bei TRANSPARENTA im Detail
- Damit der Prozess für die Vorsorgewerke möglichst einfach bleibt, legt der Stiftungsrat von TRANSPARENTA jährlich in einer Zinstabelle sogenannte "Default-Zinssätze" fest. Dies erfolgt jeweils im November für das laufende Jahr. Die Zinstabelle orientiert sich an der bis dahin erzielten Anlagerendite und ist nach Vorsorgemodell und Höhe des Deckungsgrads gestaffelt.
- Die Vorsorgewerke können durch Beschluss ihrer Vorsorgekommission vom empfohlenen Wert gemäss Zinstabelle abweichen – dies im Rahmen der gesetzlichen Einschränkungen gemäss Art. 46 BVV2. Ein solcher Beschluss muss jeweils spätestens bis am 31. Dezember der Stiftung schriftlich mitgeteilt werden.
Zinstabelle mit Default-Sätzen für das Jahr 2025
Die Zinsstabelle ist nach Höhe des Deckungsgrads gestaffelt und unterscheidet nach Vorsorgemodell (S für Split oder U für Umhüllend). Dies stellt sicher, dass die finanzielle Lage und Risikofähigkeit eines jeden Vorsorgewerks bei der Verzinsung der Altersguthaben angemessen berücksichtigt ist.
Unterscheidung in unterjährige und definitive Zinssätze
Damit während dem Jahr die Austrittsleistungen von austretenden Versicherten verbindlich abgerechnet werden können, wird in einen unterjährigen und einen definitiven Zinssatz unterschieden:
- Der unterjährige Zinssatz gilt für Dienstaustritte und dergleichen mit Beendigung des aktiven Vorsorgeverhältnisses vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres.
- Der definitive Zinssatz gilt für alle Versicherten, die am 31. Dezember des Laufjahres aktiv versichert sind. Dazu gehören auch Versicherte, die per 31. Dezember ihre vollständige Pensionierung vollziehen.
Effektive Verzinsung der letzten 5 Jahre (Ø aller Vorsorgewerke)
Die Liste zeigt die effektive Verzinsung der Altersguthaben inkl. Verteilung freier Mittel in den letzten 5 Jahren. Die Werte sind als kapitalgewichteter Durchschnitt aller Vorsorgewerke zu verstehen. Für den einzelnen Versicherten waren die Zinssätze des Vorsorgewerks seines Arbeitgebers massgebend.
- 2025: 2.44% (höchster Zinssatz: 6.00%)
- 2024: 2.15% (höchster Zinssatz: 9.00%)
- 2023: 1.23% (höchster Zinssatz: 4.00%)
- 2022: 2.29% (höchster Zinssatz: 10.00%)
- 2021: 1.84% (höchster Zinssatz: 10.00%)
Verglichen mit der Verzinsung von Sparkonti der Banken oder Säule 3a-Produkten profitierten die Versicherten von einer attraktiven Verzinsung ihrer Pensionskasse bei gleichzeitig hoher Sicherheit.
Verteilung von freien Mitteln
Die Vorsorgekommission Ihres Vorsorgewerks kann zur Leistungsverbesserung anstelle einer Anhebung des Zinssatzes auch eine Verteilung von freien Mitteln via einem Verteilplan beschliessen.
Beim Verteilplan können nebst dem Altersguthaben noch weitere Kriterien wie z. B. Versicherungsjahre berücksichtigt werden. Gegenüber der Zusatzverzinsung empfehlen wir diesen erst, wenn die zu verteilenden freien Mittel mindestens 3 % des Altersguthabens betragen (d. h. ab einem Deckungsgrad von 118 %). Davor ist eine Erhöhung des Zinssatzes die effizienteste Massnahme für eine Leistungsverbesserung.
Zweck der Verzinsung: Kaufkraft des Geldes bewahren
Die Verzinsung des Altersguthabens dient in erster Linie dazu, die Kaufkraft von während 40 Jahren einbezahlten Sparbeiträgen über ein gesamtes Erwerbsleben hinweg zu erhalten und idealerweise auszubauen. Von einem Ausbau spricht man, wenn eine positive Realverzinsung resultiert. Dies ist je nach Definition der Fall, wenn der effektive Zinssatz auf dem Altersguthaben jeweils höher ist als die Inflation des Geldes (Teuerungsrate) oder die individuellen Lohnerhöhungen einer versicherten Person (Lohnwachstumsrate).
Warum der Zins nicht der Anlagerendite entspricht
Bei TRANSPARENTA profitiert man immer von 100 % Erfolgsbeteiligung. Denn: Was den Versicherten nicht direkt als Zins auf den Altersguthaben gutgeschrieben wird, fliesst in die kollektiven Reserven des eigenen Vorsorgewerks.
- Beispiel: Beträgt die Anlagerendite 10 % und die Verzinsung 2 %, fliesst der Überschuss von 8 % in die Reserve und verbessert den Deckungsgrad.
Das so in guten Zeiten aufgebaute Reservepolster hilft, schlechte Zeiten infolge Börsencrashs abzufedern (wie beispielsweise in den Jahren 2008, 2018 oder 2022).
Gemessen wird der Reservestand mit dem Deckungsgrad. Ein Deckungsgrad von 110 % bedeutet, dass die Verpflichtungen der Pensionskasse (das sind die Altersguthaben und Rentenkapitalien der Versicherten) mit einem Puffer von 10 % übergedeckt sind.
- Beispiel: Betragen die Verpflichtungen CHF 1'000'000, so sind CHF 100'000 an so genannten Wertschwankungsreserven vorhanden.
Dieses clevere Reservesystem ermöglicht, dass die Altersguthaben der Versicherten auch in den gelegentlichen Verlustjahren positiv verzinst werden können. Dies, weil durch vorhandene Reserven die Anlageverluste gedeckt bzw. die gutzuschreibenden Zinsen bezahlt werden können.
Der für Sie anwendbare Zinssatz ist auf Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis angegeben. Sie finden ihn unterhalb der Rubrik «Personaldaten» mit der Verweis-Nr. 1. Die effektiv in Schweizer Franken gutgeschriebenen Zinsen für das Vorjahr finden Sie jeweils auf dem Vorsorgeausweis per Stichtag 1. Januar im Abschnitt «Kontoauszug».


Anlass für Vorsorgekommissionen - 12. Juni 2025
Das TRANSPARENTA-Team durfte am 12. Juni 2025 gegen 60 VK-Mitglieder der angeschlossenen Vorsorgewerke im Hotel Mövenpick in Basel begrüssen. Kurzweilig, lernreich und inspirierend sei der Nachmittag gewesen, so das erfreuliche Urteil aus dem Kreis der Gäste. Einen besonderen Höhepunkt bot das fesselnde Gastreferat von FCB-Ehrenpräsident Bernhard Heusler.